Was sind Genussrechte?

Genussrechte sind, ähnlich wie Nachrangdarlehen, eine Variante des Mezzanine-Kapitals (Mischform zwischen Fremd- und Eigenkapital). Vertraglich sind sie flexibel gestaltbar, daher bieten sich Genussrechte für die Beteiligung von Investoren durch Crowdinvesting an.

Genussrechte unterliegen der Aufsicht durch die BaFin.

Durch den Erwerb erhalten die Investierenden kein Mitspracherecht oder direkte Anteile am Unternehmen. Sie partizipieren durch ihre virtuellen Anteile am Gewinn und der positiven Entwicklung des Unternehmens und haben vertraglich festgelegte Informationsrechte. Bilanziell werden Genussrechte je nach ihrer Ausgestaltung als Eigenkapital oder Fremdkapital behandelt.