Der eingetragene Nachrang der Vermögensanlage kann Auswirkungen auf die Rückzahlung des investierten Kapitals haben, falls das Unternehmen zu dem Zeitpunkt nicht über ausreichend freie Mittel verfügt oder die Rückzahlung zur Insolvenz des Unternehmens führen würde.
Bei einer Liquidation des Unternehmens wirkt sich die Nachrangigkeit in dem Sinne aus, dass andere Gläubiger zuerst und im Folgenden die nachrangigen Beteiligungen bedient werden.