Ja, die erzielten Zinseinkünfte unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht.
Die Versteuerung seiner Gewinne muss jeder Anleger selbst durchführen.
Bei Fragen empfehlen wir den Kontakt zu einem Steuerberater.
Ja, die erzielten Zinseinkünfte unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht.
Die Versteuerung seiner Gewinne muss jeder Anleger selbst durchführen.
Bei Fragen empfehlen wir den Kontakt zu einem Steuerberater.