Ein Recht auf Strom?

Strom ist ein wichtiger Faktor für Entwicklung und schafft neue Möglichkeiten. Allerdings findet sich im internationalen Recht kein ausformuliertes Recht auf Elektrizität.
Im internationalem Recht gilt die „International Bill of Rights“ welche insbesondre aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalem Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) als Grundlage der internationalen Menschenrechte. Ein Recht auf Elektrizität wird in keinem dieser Dokumente explizit erwähnt. Als einzige Dokument enthält die Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Artikel 14 (h) einen Verweis auf Elektrizität, und zwar als Teil der adäquaten Lebensbedingungen für Frauen auf dem Land. Daraus ergibt sich aber noch kein allgemeines Recht auf Strom, sondern es zeigt, dass es Möglich ist Strom als Recht zu formulieren. Natürlich gibt es unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten. Eine Möglichkeit wäre ein Recht auf Strom verankert in einem „Vertrag“, zum Beispiel in einer Verfassung. Hieraus ergibt sich jedoch nur ein Anspruch für denjenigen Teil der Bevölkerung der Teil dieses „Vertrages“ ist, zum Beispiel Bürger eines bestimmten Landes. Eine andere Möglichkeit wäre das Recht auf Strom als ein abgeleitetes Recht anzusehen. Also ein Recht das sich direkt auf den Schutz oder die Förderung eines Bedürfnisses bezieht. Insbesondere mit den aktuellen internationalen Bemühungen ein Recht auf Entwicklung (Right to Development) zu etablieren wäre eine Subsumtion eines Rechts auf Strom unter dieses Recht durchaus denkbar. Schließlich könnte Strom noch als allgemein gültiges Recht verstanden werden. Der unterschied zu den vorherigen Möglichkeiten ist der Umfang eines solchen Rechtes. General stellt sich die Frage welchen Umfang ein Recht auf Elektrizität haben sollte.

Was denkt ihr sollte es ein internationales Recht auf Strom geben? Wenn ja, in welchem Umfang? Oder würde ein geschriebenes und ausformuliertes Recht auf Strom keinen Unterschied machen?

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Schwierig. Ein Recht bedeutet ja nur etwas, wenn es auch durchsetzbar ist. Und das bedeutet Geldmittel und Lieferbarkeit. Und bei beiden Themen sehe ich Probleme.

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Natürlich spielt Durchsetzbarkeit eine Rolle und im Bereich Geldmittel und Lieferbarkeit würde es vermutlich tatsächlich zu Problemen kommen. Aber gerade im Internationalem Recht ist eine Durchsetzbarkeit nicht unbedingt immer gegeben. Worin ich einen Vorteil sehe ist das durch ein Recht auf Strom die Bedeutung und Wichtigkeit von Strom international anerkannter wird und sich dadurch einige gute Rahmenbedingungen geschaffen werden.

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Spannende Frage!

Ich kenne mich mit internationalem Recht nicht aus, stelle mir die Dursetzbarkeit allerdings auch schwierig vor. Auf der anderen Seite geschehen solche Entwicklung auch immer in Schritten und eine Durchsetzbarkeit benötigt vor allem breites und tief verankertes Bewusstsein und Einverständnis. Der Europäische Gerichtshof wurde auch nicht mit Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in den 50ern zu der Institution, die er heute darstellt. Nicht allumfassend, dafür aber mittlerweile durchaus in entscheidenden Fragen maßgebend. Eine ähnliche Entwicklung hat das internationale Strafrecht genommen, über dessen Einhaltung mittlerweile der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag verfügt. Warum also perspektivisch nicht auch einen Internationalen Gerichtshof für Entwicklung mit verschiedenen Ressorts, unter anderem nachhaltig erzeugter und nutzbarerer Energie? Am besten mit Sitz in Afrika.
Um dafür die Grundlage zu schaffen, wäre ein solches internationales Recht auf Strom bzw. etwas breiter der erwähnten nachhaltig erzeugten und nutzbaren Energie meiner Meinung nach ein richtiger und wichtiger Schritt.

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